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   OLG Karlsruhe, 10.09.2004 - 1 U 72/04   

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https://dejure.org/2004,7015
OLG Karlsruhe, 10.09.2004 - 1 U 72/04 (https://dejure.org/2004,7015)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10.09.2004 - 1 U 72/04 (https://dejure.org/2004,7015)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10. September 2004 - 1 U 72/04 (https://dejure.org/2004,7015)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen einer inkongruenten Befriedigung; Anforderungen an einen insolvenzrechtlichen Anfechtungstatbestand ; Kongruenz zwischen Anspruch und Deckungsleistung; Auswirkungen der Vereinbarung der Direktabrechnung zwischen einem privaten Krankenversicherer und einem ...

  • Judicialis

    InsO § 129; ; InsO § 131 Abs. 1 Nr. 1; ; InsO § 143

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    InsO § 129; InsO § 131 Abs. 1 Nr. 1; InsO § 143
    Insolvenzanfechtung wegen Begleichung einer Arztrechnung durch den Krankenversicherer unmittelbar gegenüber dem Arzt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 129; InsO § 131 Abs. 1 Nr. 1; InsO § 143
    Insolvenzanfechtung einer privaten Krankenversicherung bei inkongruenter Deckung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2004, 1448
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.10.1998 - IX ZR 337/97

    Begriff der Zahlungseinstellung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.09.2004 - 1 U 72/04
    Dasselbe trifft zu im Falle der an einen Dritten gerichteten, durch Ausführung der Zahlung angenommenen Anweisung, weil der Beklagte keinen Anspruch auf diese Art der Erfüllung besaß (vgl. BGHZ 123, 320, 324 f; ferner BGH ZIP 1998, 2008, 2011).

    Leistet der Dritte nicht an den Insolvenzschuldner, sondern auf dessen Anweisungen an einen seiner Gläubiger - im Bauvertragsrecht etwa gemäß § 16 Nr. 6 VOB/B - so handelt es sich nicht um eine verkehrsübliche Zahlungsweise, sondern im Verhältnis zwischen Gläubiger und Insolvenzschuldner um eine der Art nach inkongruente Deckung unabhängig davon, ob ein eigenes Forderungsrecht des Insolvenzgläubigers begründet wurde (vgl. BGH NJW-RR 2003, 842; BGH ZIP 1998, 2008; Beschl. v. 6. Juni 2002 - IX ZR 425/99, ZInsO 2002, 766; OLG Dresden ZIP 1999, 2161, 2165; MünchKomm-InsO/Kirchhof, § 131 Rdnr. 35).

  • BGH, 09.01.2003 - IX ZR 85/02

    Verweisung auf die Person des Schuldners im Eröffnungsbeschluß; Inkongruente

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.09.2004 - 1 U 72/04
    Danach ist die Kongruenz zwischen Anspruch und Deckungsleistung im Interesse der Gläubigergleichbehandlung nach strengen Maßstäben zu beurteilen (BGHZ 33, 389, 393; BGH NJW-RR 2003, 842; MünchKomm-InsO/Kirchhof, § 131 Rn. 11).

    Leistet der Dritte nicht an den Insolvenzschuldner, sondern auf dessen Anweisungen an einen seiner Gläubiger - im Bauvertragsrecht etwa gemäß § 16 Nr. 6 VOB/B - so handelt es sich nicht um eine verkehrsübliche Zahlungsweise, sondern im Verhältnis zwischen Gläubiger und Insolvenzschuldner um eine der Art nach inkongruente Deckung unabhängig davon, ob ein eigenes Forderungsrecht des Insolvenzgläubigers begründet wurde (vgl. BGH NJW-RR 2003, 842; BGH ZIP 1998, 2008; Beschl. v. 6. Juni 2002 - IX ZR 425/99, ZInsO 2002, 766; OLG Dresden ZIP 1999, 2161, 2165; MünchKomm-InsO/Kirchhof, § 131 Rdnr. 35).

  • BGH, 15.11.1960 - V ZR 35/59

    Anfechtung nach § 30 Nr. 2 KO

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.09.2004 - 1 U 72/04
    Danach ist die Kongruenz zwischen Anspruch und Deckungsleistung im Interesse der Gläubigergleichbehandlung nach strengen Maßstäben zu beurteilen (BGHZ 33, 389, 393; BGH NJW-RR 2003, 842; MünchKomm-InsO/Kirchhof, § 131 Rn. 11).
  • BGH, 06.06.2002 - IX ZR 425/99

    Direktzahlungen des Auftraggebers an einen Nachunternehmer als inkongruente

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.09.2004 - 1 U 72/04
    Leistet der Dritte nicht an den Insolvenzschuldner, sondern auf dessen Anweisungen an einen seiner Gläubiger - im Bauvertragsrecht etwa gemäß § 16 Nr. 6 VOB/B - so handelt es sich nicht um eine verkehrsübliche Zahlungsweise, sondern im Verhältnis zwischen Gläubiger und Insolvenzschuldner um eine der Art nach inkongruente Deckung unabhängig davon, ob ein eigenes Forderungsrecht des Insolvenzgläubigers begründet wurde (vgl. BGH NJW-RR 2003, 842; BGH ZIP 1998, 2008; Beschl. v. 6. Juni 2002 - IX ZR 425/99, ZInsO 2002, 766; OLG Dresden ZIP 1999, 2161, 2165; MünchKomm-InsO/Kirchhof, § 131 Rdnr. 35).
  • OLG Dresden, 11.11.1999 - 4 U 2045/99

    Rechte des Konkursverwalters über das Vermögen des Generalunternehmers bei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.09.2004 - 1 U 72/04
    Leistet der Dritte nicht an den Insolvenzschuldner, sondern auf dessen Anweisungen an einen seiner Gläubiger - im Bauvertragsrecht etwa gemäß § 16 Nr. 6 VOB/B - so handelt es sich nicht um eine verkehrsübliche Zahlungsweise, sondern im Verhältnis zwischen Gläubiger und Insolvenzschuldner um eine der Art nach inkongruente Deckung unabhängig davon, ob ein eigenes Forderungsrecht des Insolvenzgläubigers begründet wurde (vgl. BGH NJW-RR 2003, 842; BGH ZIP 1998, 2008; Beschl. v. 6. Juni 2002 - IX ZR 425/99, ZInsO 2002, 766; OLG Dresden ZIP 1999, 2161, 2165; MünchKomm-InsO/Kirchhof, § 131 Rdnr. 35).
  • BGH, 30.09.1993 - IX ZR 227/92

    Konkursanfechtung bei Bardeckung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.09.2004 - 1 U 72/04
    Dasselbe trifft zu im Falle der an einen Dritten gerichteten, durch Ausführung der Zahlung angenommenen Anweisung, weil der Beklagte keinen Anspruch auf diese Art der Erfüllung besaß (vgl. BGHZ 123, 320, 324 f; ferner BGH ZIP 1998, 2008, 2011).
  • OLG Saarbrücken, 24.06.2008 - 4 U 324/07

    Insolvenzverfahren: Insolvenzanfechtung auf Grund von Teilleistungen, die der

    Auch die Rechtsprechung zu § 131 InsO setzt für eine Inkongruenz eine Masseschmälerung durch die anfechtbare Handlung voraus (BGH-RR 1999, 272; ZIP 2004, 1448; OLG Karlsruhe VersR 2004, 1448).
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